Transport: Zoll

Hinweis: Die Schweiz ist kom­plett umge­ben von der EU-​Aussengrenze. Nur das kleine Fürstentum Lichtenstein kön­nen wir ohne Zoll erreichen.
Zwischen der Schweiz und der EU gilt der freie Personenverkehr. Menschen kön­nen jeder­zeit die Grenze pas­sie­ren. Bei Waren sieht dies anders aus! Da gibt es viele Vorschriften und auch Stolperfallen .….

Je nach­dem in wel­cher Menge bzw. in wel­chem Gesamtwert Material an Ausstellungen mit­ge­nom­men wird, gibt es zwei unter­schied­li­che Verfahren.
Die Lösung mit der Liste setzt  dann ein, wenn wir mit NCI an einer Ausstellung in Europa teilnehmen.
Das Verfahren mit dem Carnet ATA setzt ein, wenn wir mit meh­re­ren Teilnehmern und deren Material über die Grenze fahren.

Scheinbar gibt es ein Abkommen (was mir aber der Schweizer Zoll nicht zei­gen möchte …), gemäss dem Ausstellungsmaterial bis zu einem Wert von CHF 3000.- zoll- und abga­be­frei in die EU aus- und in die Schweiz wie­der ein­ge­führt wer­den kann.
Eine Einladung, eine Liste, eine Summe, Fotos des Materials, alles in einer Excel-​Liste ver­packt, aus­ge­druckt und visiert.
Die vie­len Geschichten die ich damit aber am Zoll erlebt habe, wer­den mal in einem Artikel in der Modellbahnpresse zu lesen sein.

Fährt  mit dut­zen­den Modulen (2022 mit 150 Modulen) und ganz viel Rollmaterial mit meh­re­ren Fahrzeugen nach Stuttgart , ist die Freigrenze von CHF 3000.- ganz schnell über­schrit­ten. Dafür gibt es ein spe­zi­el­les Zoll-​Verfahren: Carnet ATA.
Eine Liste, ein Gesamtwert, ein Dokument Carnet ATA und ein Depot oder Versicherung bei der Handelskammer – nach­her viele Stempel und Unterschriften beim aus- und ein­füh­ren­den Zoll.