Hinweis: Die Schweiz ist komplett umgeben von der EU-Aussengrenze. Nur das kleine Fürstentum Lichtenstein können wir ohne Zoll erreichen.
Zwischen der Schweiz und der EU gilt der freie Personenverkehr. Menschen können jederzeit die Grenze passieren. Bei Waren sieht dies anders aus! Da gibt es viele Vorschriften und auch Stolperfallen .….
Je nachdem in welcher Menge bzw. in welchem Gesamtwert Material an Ausstellungen mitgenommen wird, gibt es zwei unterschiedliche Verfahren.
Die Lösung mit der Liste setzt dann ein, wenn wir mit NCI an einer Ausstellung in Europa teilnehmen.
Das Verfahren mit dem Carnet ATA setzt ein, wenn wir mit mehreren Teilnehmern und deren Material über die Grenze fahren.
Scheinbar gibt es ein Abkommen (was mir aber der Schweizer Zoll nicht zeigen möchte …), gemäss dem Ausstellungsmaterial bis zu einem Wert von CHF 3000.- zoll- und abgabefrei in die EU aus- und in die Schweiz wieder eingeführt werden kann.
Eine Einladung, eine Liste, eine Summe, Fotos des Materials, alles in einer Excel-Liste verpackt, ausgedruckt und visiert.
Die vielen Geschichten die ich damit aber am Zoll erlebt habe, werden mal in einem Artikel in der Modellbahnpresse zu lesen sein.
Fährt
mit dutzenden Modulen (2022 mit 150 Modulen) und ganz viel Rollmaterial mit mehreren Fahrzeugen nach Stuttgart , ist die Freigrenze von CHF 3000.- ganz schnell überschritten. Dafür gibt es ein spezielles Zoll-Verfahren: Carnet ATA.
Eine Liste, ein Gesamtwert, ein Dokument Carnet ATA und ein Depot oder Versicherung bei der Handelskammer – nachher viele Stempel und Unterschriften beim aus- und einführenden Zoll.
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